NUTZUNGSBEDINGUNGEN
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Nutzungsbedingungen
(für Vermietung Vereinsheim)
Die Nutzungsdauer umfasst sämtliche für die Veranstaltung notwendigen Vorbereitungs- bzw. Aufbauarbeiten. Die Aufräum- und Reinigungsarbeiten sind bis spätestens 12:00 Uhr
am darauf folgenden Tag durchzuführen. Bei Überschreitung kann sich der Mietpreis je nach
Dauer der Überschreitung und dem daraus entstehenden Schaden erhöhen.
Untervermietungen sind nicht gestattet.
Die Bestuhlung, Tische, Geschirr, Bestecke und Gläser für ca. 50 Personen sind im Vereinsheim vorhanden und werden mit vermietet. Beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind meldepflichtig und zu ersetzen. Küchengegenstände dürfen auch nicht zur Ausleihe (z.B. um restliches Essen mitzunehmen) dem Vereinsheim entnommen werden.
Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die Außenanlagen einschließlich ihrer Sauberhaltung. Für Beschädigungen an Fenstern, Türen, Wänden und Decke durch anbringen von Dekoration haftet der Mieter. Das vernageln und verschrauben von Kulissen oder Dekoration in den Wänden, an der Decke und am Boden ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet alle Räume einschl.
der Toiletten zu reinigen (feucht durchwischen). Das benutzte Geschirr sowie die Gläser und
Bestecke müssen gespült und wieder ordnungsgemäß in die Schränke eingeräumt werden.
Alle Tische sowie der gesamte Thekenbereich und die Küche müssen gereinigt sein. Zur
Reinigung benötigte Utensilien sind vom Mieter mitzubringen. Entstandener Müll ist durch
den Mieter zu entsorgen.
Aktivitäten außerhalb des Vereinsheimes sind nicht gestattet. Der Mieter hat während der
gesamten Veranstaltung anwesend zu sein, gilt dem Vermieter gegenüber als direkter
Ansprechpartner und ist allein haftend. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen
Lärmschutzverordnung verantwortlich. Bei Verstößen kann die Weiterführung der
Veranstaltung ohne Rückerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vorstands untersagt
werden.
Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht
zulässig. Für eventuelle Diebstähle und Unfälle im Vereinsheim übernimmt der Vermieter
keinerlei Haftung. Sollte sich herausstellen das im Online-Formular oder Mietvertrag falsche Angaben gemacht wurden, kann der Vermieter jederzeit von einer Vermietung absehen und muss bereits geleistete Mietzahlungen nicht erstatten.