NUTZUNGS-BEDINGUNGEN
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Nutzungsbedingungen
(für Vermietung Vereinsheim)
Die Nutzungsdauer umfasst sämtliche für die Veranstaltung notwendigen Vorbereitungs- bzw. Aufbauarbeiten. Die Aufräum- und Reinigungsarbeiten sind bis spätestens 12:00 Uhr am darauf folgenden Tag durchzuführen. Bei Überschreitung kann sich der Mietpreis je nach Dauer der Überschreitung und dem daraus entstehenden Schaden erhöhen. Untervermietungen sind nicht gestattet.
Die Bestuhlung, Tische, Geschirr, Bestecke und Gläser für ca. 50 Personen sind im Vereinsheim vorhanden und werden mit vermietet. Beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind meldepflichtig und zu ersetzen. Küchengegenstände dürfen auch nicht zur Ausleihe (z.B. um restliches Essen mitzunehmen) dem Vereinsheim entnommen werden.
Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die Außenanlagen einschließlich ihrer Sauberhaltung. Für Beschädigungen an Fenstern, Türen, Wänden und Decke durch anbringen von Dekoration haftet der Mieter. Das vernageln und verschrauben von Kulissen oder Dekoration in den Wänden, an der Decke und am Boden ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet alle Räume einschl. der Toiletten zu reinigen (feucht durchwischen). Das benutzte Geschirr sowie die Gläser und Bestecke müssen gespült und wieder ordnungsgemäß in die Schränke eingeräumt werden. Alle Tische sowie der gesamte Thekenbereich und die Küche müssen gereinigt sein. Zur Reinigung benötigte Utensilien sind vom Mieter mitzubringen. Entstandener Müll ist durch den Mieter zu entsorgen.
Aktivitäten außerhalb des Vereinsheimes sind nicht gestattet. Der Mieter hat während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein, gilt dem Vermieter gegenüber als direkter Ansprechpartner und ist allein haftend. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzverordnung verantwortlich. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die Weiterführung der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vorstands untersagt werden.
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften des Landes Hessen während der Coronapandemie.
Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Für eventuelle Diebstähle und Unfälle im Vereinsheim übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Sollte sich herausstellen das im Online-Formular oder Mietvertrag falsche Angaben gemacht wurden, kann der Vermieter jederzeit von einer Vermietung absehen und muss bereits geleistete Mietzahlungen nicht erstatten.